Pflegehelfer: Aufgaben, Alltag & Unterschied zur Fachkraft
Was macht eine Pflegehilfskraft täglich? Welche Aufgaben darf sie übernehmen, welche nicht — und wie unterscheidet sie sich von der examinierten Pflegefachkraft? Dieser Artikel beschreibt den Berufsalltag einer Pflegehilfskraft ehrlich und praxisnah.
Wer ist die Pflegehilfskraft?
Pflegehilfskräfte (auch: Pflegehelfer, Pflegeassistenten, qualifizierte Hilfskräfte) unterstützen examinierte Pflegefachkräfte bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Sie haben eine staatlich anerkannte 1-jährige Ausbildung abgeschlossen und dürfen damit eigenständig bestimmte Aufgaben übernehmen — aber keine Aufgaben, die dem examinierten Personal vorbehalten sind.
Rechtliche Grundlage: Delegation
Aufgaben der Pflegehilfskraft: Was sie darf
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Mundpflege, Haarpflege, Rasieren
- Ankleiden und Auskleiden: Unterstützung bei Kleidung und Schuhen
- Mobilisation: Aufstehen, Gehen begleiten, Rollstuhlfahren
- Lagerung: Umlagerung zur Dekubitusprävention (unter Anleitung)
- Ernährung: Unterstützung beim Essen und Trinken, Flüssigkeitsprotokoll führen
- Ausscheidung: Toilettengang begleiten, Inkontinenzversorgung
- Betreuung und Begleitung: Gespräche, Aktivierung, Spaziergänge
- Dokumentation: einfache Pflegedokumentation unter Aufsicht
- Umgebungspflege: Bett beziehen, Zimmer ordnen
- Beobachten und Melden: Veränderungen im Zustand dem examinierten Personal mitteilen
Was Pflegehilfskräfte NICHT dürfen
- Eigenständige Wundversorgung (Verbandswechsel nach ärztlicher Verordnung)
- Medikamente vorbereiten und stellen (außer in manchen Bundesländern unter bestimmten Bedingungen delegiert)
- Injektionen oder Blutabnahmen
- Eigenständige Pflegeplanung und -diagnosen
- Entscheidungen über pflegerische Maßnahmen ohne Rücksprache mit der Fachkraft
- Verabreichung von Ernährung über PEG oder nasogastrale Sonde (in der Regel)
Achtung: Bundesland-Unterschiede
Ein typischer Tag als Pflegehilfskraft
| Uhrzeit | Tätigkeit |
|---|---|
| 06:00 | Dienstbeginn, Übergabe vom Nachtdienst |
| 06:15 – 09:00 | Weckrunde: Waschen, Ankleiden, Mobilisation, Frühstück vorbereiten |
| 09:00 – 10:30 | Frühstück begleiten, Flüssigkeitsprotokoll, Aktivierung |
| 10:30 – 12:00 | Zwischenversorgung: Lagerungswechsel, Betreuung, Dokumentation |
| 12:00 – 13:00 | Mittagessen begleiten, Medikamentengabe vorbereiten (durch Fachkraft) |
| 13:00 – 14:00 | Mittagsruhe begleiten, Zimmer aufräumen, Dokumentation abschließen |
| 14:00 | Übergabe an Spätdienst |
Unterschied Pflegehilfskraft vs. Pflegefachkraft
| Kriterium | Pflegehilfskraft | Pflegefachkraft |
|---|---|---|
| Ausbildungsdauer | 1 Jahr | 3 Jahre |
| Eigenverantwortung | Delegiert (unter Aufsicht) | Eigenverantwortlich |
| Pflegeplanung | Nein | Ja |
| Medizinische Maßnahmen | Nur delegiert, sehr begrenzt | Ja (delegiert von Arzt) |
| Gehalt (TVöD) | P5, 2.840 – 3.100 € | P7, 3.490 – 3.900 € |
Berufliche Perspektiven als Pflegehilfskraft
- Direkter Einstieg in den Pflegeberuf ohne jahrelange Ausbildung
- In vielen Bundesländern: Anrechnung auf die 3-jährige Pflegefachkraft-Ausbildung (1 Jahr)
- Weiterbildung zur Pflegefachassistenz (2-jährig in NRW, anderen Ländern)
- Gute Jobsicherheit: Pflegehilfskräfte werden überall gesucht
Alles zur 1-jährigen Ausbildung — Voraussetzungen, Dauer und Vergütung — erklärt der Artikel Pflegehelfer-Ausbildung: Voraussetzungen & Ablauf. Aktuelle Gehaltsdaten mit TVöD-Tabelle findest du im Artikel Gehalt Pflegehilfskraft 2026.
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Stellen entdeckenHäufige Fragen
Was darf eine Pflegehilfskraft machen?+
Körperpflege, Mobilisation, Ernährungsunterstützung, Betreuung und Begleitung, einfache Dokumentation. Keine eigenständige Wundversorgung, keine Injektionen, keine Pflegeplanung.
Was darf eine Pflegehilfskraft NICHT machen?+
Eigenständige Wundversorgung, Medikamente stellen/verabreichen (in der Regel), Injektionen, eigenständige Pflegeplanung und -diagnosen.
Wie viel verdient eine Pflegehilfskraft?+
Im TVöD P5: 2.840–3.100 € brutto / Monat. Mit Nacht- und Wochenendzuschlägen können es 3.100–3.300 € sein.
Kann man als Pflegehilfskraft examiniert werden?+
Nicht direkt — aber mit anerkanntem Pflegehelfer-Abschluss ist in vielen Bundesländern ein Direkteinstieg ins 2. Ausbildungsjahr der 3-jährigen Pflegefachkraft-Ausbildung möglich.
Was unterscheidet die Pflegehilfskraft von der Pflegefachkraft?+
Die Pflegefachkraft hat 3 Jahre Ausbildung, übernimmt eigenverantwortliche Pflegeplanung und darf mehr medizinische Maßnahmen durchführen. Das Gehalt ist ca. 650–800 € / Monat höher.
Gibt es eine Altersgrenze für die Pflegehilfskraft?+
Nein, es gibt keine Altersgrenze. Quereinsteiger und Menschen ab 40, 50 oder 60 Jahren sind willkommen.
Wie unterscheidet sich die Pflegehilfskraft von der Pflegeassistentin?+
Die Pflegeassistenz-Ausbildung (z. B. in NRW 2-jährig) ist eine Stufe zwischen Pflegehelferin (1 Jahr) und Pflegefachkraft (3 Jahre). Sie erlaubt mehr eigenständige Tätigkeiten als die 1-jährige Pflegehilfe.
Wie lange arbeitet eine Pflegehilfskraft pro Schicht?+
Im Dreischichtbetrieb Pflegeheim: Frühdienst ca. 6–14 Uhr, Spätdienst ca. 14–22 Uhr. In Teilzeit kürzere Dienste. Im ambulanten Dienst: Touren meist 6–13 Uhr oder 16–21 Uhr.
Gibt es Pflegehilfskräfte auch in Krankenhäusern?+
Ja, in Krankenhäusern gibt es Pflegehelfer:innen, oft als 'Stationshilfe' bezeichnet. Ihre Tätigkeiten sind ähnlich wie im Pflegeheim, aber unter noch stärkerer Aufsicht der examinierten Kräfte.
Soll ich die Pflegehilfe-Ausbildung machen oder direkt die 3-jährige?+
Die 1-jährige Pflegehilfe bietet einen schnellen Einstieg und die Möglichkeit, Pflege zu 'ausprobieren'. Die 3-jährige Ausbildung bietet direkt mehr Gehalt, Eigenverantwortung und Karrierechancen. Viele Pflegehilfskräfte starten mit der 1-jährigen und wechseln danach in die 3-jährige.