Stellenwechsel in der Pflege: Wann und wie du richtig wechselst
Wann ist ein Stellenwechsel in der Pflege sinnvoll? Wie kündigst du professionell? Und wie überzeugst du neue Arbeitgeber, ohne den alten zu verprellen? In einem Beruf mit starker Netzwerkkultur sind diese Fragen entscheidend. Dieser Artikel zeigt dir, wie du den Stellenwechsel strategisch planst.
Wann ist ein Stellenwechsel sinnvoll?
- Gehalt liegt dauerhaft unter dem Marktdurchschnitt und Verhandlungen scheitern
- Keine Weiterbildungsmöglichkeiten trotz Interesse und Nachfrage
- Anhaltende Unterbesetzung ohne Verbesserungsaussichten
- Burnout-Symptome oder dauerhafter Stress durch schlechtes Management
- Wunsch nach Spezialisierung, die die aktuelle Einrichtung nicht bietet
- Karrierewunsch (Stationsleitung, PDL) wird nicht unterstützt
- Privates: Umzug, Familie, persönliche Veränderungen
Nicht überstürzt kündigen
Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Wechsel?
| Zeitpunkt | Vorteil | Achtung |
|---|---|---|
| Nach Abschluss einer Weiterbildung | Stärkere Verhandlungsposition | Bindungsklausel prüfen |
| Nach 2–3 Jahren in der aktuellen Stelle | Marktübliche Wechselfrequenz | Nicht zu früh: < 1 Jahr wirkt instabil |
| In der Mitte des Jahres (April–September) | Mehr Stellenangebote aktiv | Kündigungsfristen einplanen |
| Niemals: Mitten im MDK-Prüfungszeitraum | Hohe Belastung für Einrichtung | Respekt vor dem Team |
Kündigung in der Pflege: So geht es professionell
1. Kündigungsfristen prüfen
- Gesetzlich: 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats (Probezeit: 2 Wochen)
- Tariflich (TVöD): 6 Wochen zum Quartalsende nach der Probezeit
- Vertraglich: Prüfe deinen Arbeitsvertrag — abweichende Fristen sind möglich
2. Das Kündigungsschreiben
- Schriftlich (per Brief oder E-Mail mit Eingangsbestätigung)
- Keine Begründung nötig — aber Dank für die Zusammenarbeit ist gute Praxis
- Datum des letzten Arbeitstags klar benennen
- Kopie aufbewahren
3. Das Abschlussgespräch
Viele Einrichtungen führen ein Abschluss- oder Austrittsgespräch. Nutze es:
- Feedback geben — konstruktiv und professionell, nicht als Abrechnung
- Arbeitszeugnis und Zeugnisse anfordern (Anspruch auf qualifiziertes Zeugnis!)
- Letzte Urlaubstage klären und dokumentieren
- Kontaktdaten für künftige Referenzen austauschen
Den neuen Job überzeugend präsentieren
Im Vorstellungsgespräch beim neuen Arbeitgeber wirst du fast immer gefragt, warum du wechselst. Die goldene Regel: Sprich immer positiv über den Wechsel, niemals negativ über den alten Arbeitgeber.
- Gut: 'Ich suche eine Stelle mit mehr Intensivpflege-Anteil, die mir meine Einrichtung nicht bieten kann.'
- Gut: 'Nach 4 Jahren möchte ich neue Herausforderungen und einen Neustart.'
- Schlecht: 'Mein alter Chef war unmöglich' oder 'Das Haus ist total unterbesetzt.'
Checkliste: Was vor dem Wechsel erledigt sein muss
- Bindungsklausel im Arbeitsvertrag prüfen (gibt es Rückzahlungspflichten bei Weiterbildungskosten?)
- Betriebliche Altersvorsorge prüfen: Was passiert mit dem bAV-Guthaben?
- Urlaubsanspruch klären: Übertragung oder Auszahlung?
- Zeugnisse anfordern (rechtzeitig!)
- Krankenversicherungswechsel prüfen (bei privatem Wechsel)
- Referenzen im neuen Lebenslauf vorbereiten
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Stellen entdeckenHäufige Fragen
Wie oft sollte man in der Pflege den Job wechseln?+
Eine Wechselfrequenz von alle 2–4 Jahre ist marktüblich und wird von Arbeitgebern akzeptiert. Mehr als ein Wechsel pro Jahr kann negativ auffallen.
Wie lange ist die Kündigungsfrist in der Pflege?+
Gesetzlich 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Im TVöD 6 Wochen zum Quartalsende. Immer den Arbeitsvertrag prüfen.
Muss ich angeben, warum ich kündige?+
Nein, eine Begründung ist nicht notwendig. Ein kurzer Dank für die Zusammenarbeit ist aber gute Praxis.
Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?+
Ja, nach § 109 GewO hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es muss wohlwollend sein und darf deinen beruflichen Werdegang nicht behindern.
Was mache ich mit der betrieblichen Altersvorsorge bei einem Wechsel?+
Du kannst die bAV in der Regel mitnehmen (Portabilität nach § 4 BetrAVG ab 3 Jahren Betriebszugehörigkeit und bei Unverfallbarkeit). Kläre das mit dem Versicherungsanbieter.
Kann ich während der Kündigungsfrist krank sein?+
Ja, und das ist dein gutes Recht. Krankheit verlängert die Kündigungsfrist nicht (außer bei abweichenden Regelungen im Tarifvertrag).
Wie reagiere ich, wenn der Arbeitgeber eine Freistellung anbietet?+
Freistellung bedeutet: Du bist offiziell noch beschäftigt, musst aber nicht mehr zur Arbeit. Urlaubs- und Gehaltsansprüche bleiben bestehen. Oft ist das eine Win-Win-Lösung.
Was tue ich, wenn der neue Arbeitgeber nach dem alten fragt?+
Antworte professionell und positiv. Du kannst ehrlich sein, ohne negativ zu sein: 'Ich hatte eine gute Zeit, suche aber jetzt eine neue Herausforderung.'
Wie viel mehr Gehalt ist bei einem Wechsel realistisch?+
Bei einem gut geplanten Wechsel 200–600 € mehr brutto / Monat oder 500–3.000 € Willkommensbonus einmalig. Am meisten bringt der Wechsel von einem privaten zu einem TVöD-Träger.
Darf ich nach der Kündigung sofort Konkurrenz machen?+
In der Pflege gibt es kaum branchenspezifische Wettbewerbsverbote (anders als z. B. in der IT). Du kannst sofort nach Ablauf der Kündigungsfrist bei einer anderen Einrichtung anfangen.