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Teilzeit in der Pflege: Modelle, Rechte & Gehalt

6 Min. LesezeitAktualisiert: 16. Juni 2026

Teilzeit ist in der Pflege weit verbreitet – sei es wegen Familie, Studium oder zur eigenen Entlastung. Hier erfährst du, welche Modelle es gibt, welche Rechte du hast und wie sich Teilzeit auf dein Gehalt auswirkt.

Welche Teilzeitmodelle gibt es?

ModellTypischer Umfang
Klassische Teilzeitz. B. 50–75 % der Vollzeit
Vollzeitnahe Teilzeitz. B. 80–90 %
Geringfügige BeschäftigungMinijob-Basis
Wunschdienst-Teilzeitfeste Tage / Schichten nach Absprache

Deine Rechte bei Teilzeit

Beschäftigte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Teilzeit. Wichtig: Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte – Gehalt, Zuschläge und Urlaub werden anteilig berechnet.

Gut zu wissen

Auch in Teilzeit hast du Anspruch auf die üblichen Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Wie sich dein Tarifgehalt zusammensetzt, prüfst du mit dem Tarif-Checker.

Für wen lohnt sich Teilzeit?

  • Eltern, die Familie und Beruf vereinbaren,
  • Pflegekräfte in Weiterbildung oder Studium,
  • alle, die der hohen Belastung mit reduzierter Stundenzahl begegnen wollen,
  • Wiedereinsteiger nach einer Pause.

Teilzeit & Schichtdienst

Teilzeit lässt sich gut mit planbaren Schichten verbinden. Wie Schichtarbeit und eine gesunde Balance funktionieren, liest du in Schichtarbeit in der Pflege.

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Häufige Fragen

Welche Teilzeitmodelle gibt es in der Pflege?+

Von klassischer Teilzeit (50–75 %) über vollzeitnahe Teilzeit (80–90 %) bis zu geringfügiger Beschäftigung und Wunschdienst-Modellen mit festen Tagen.

Bekomme ich in Teilzeit auch Zuschläge?+

Ja. Auch in Teilzeit hast du Anspruch auf die üblichen Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Gehalt und Urlaub werden anteilig berechnet.

Habe ich einen Anspruch auf Teilzeit?+

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeit. Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte.

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