Ausbildung

Pflegeausbildung Kosten & Förderung 2026: Wer zahlt was?

7 Min. LesezeitAktualisiert: 11. Juli 2026

"Was kostet mich die Pflegeausbildung?" ist eine der meistgestellten Fragen von Bewerberinnen und Bewerbern. Die gute Nachricht: In der Regel kostet dich die Ausbildung gar nichts — im Gegenteil, du verdienst von Anfang an Geld. Dieser Artikel klärt alle Kosten, alle Förderungen und alle Ausnahmen, die du 2026 kennen musst.

Grundregel: Die Pflegeausbildung ist kostenlos

Seit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) von 2020 ist die Pflegeausbildung in Deutschland schulgeldbefreit. Das bedeutet: Die Pflegeschule darf kein Schulgeld von dir verlangen. Die Kosten für Theorie und Praxis trägt ein gemeinsamer Finanzierungsfonds, in den alle Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulanten Dienste einzahlen — unabhängig davon, ob sie selbst ausbilden.

Rechtsgrundlage: § 26 PflBG

§ 26 PflBG stellt klar: Die Kosten der Ausbildung — Theorie UND Praxis — werden über den Ausbildungsfonds finanziert. Schulgeld ist damit für alle Auszubildenden der generalistischen Pflegeausbildung gesetzlich verboten.

Vergütung: Du verdienst von Tag 1

Nicht nur kostet dich die Ausbildung nichts — du erhältst eine monatliche Vergütung. Die Mindestvergütung für Auszubildende ist bundesweit geregelt:

Ausbildungsvergütung Pflege 2026 (Mindestwerte BBiG)
AusbildungsjahrMindestvergütung (brutto)
1. Ausbildungsjahr680 € / Monat (BBiG-Minimum)
2. Ausbildungsjahr798 € / Monat (BBiG-Minimum)
3. Ausbildungsjahr850 € / Monat (BBiG-Minimum)

In der Praxis zahlen Tarifträger (TVöD, AVR) deutlich mehr:

Tarifliche Ausbildungsvergütung nach TVöD (2026)
AusbildungsjahrTVöD-Vergütung (brutto)
1. Ausbildungsjahr1.190 € / Monat
2. Ausbildungsjahr1.252 € / Monat
3. Ausbildungsjahr1.353 € / Monat

Was kann dich Geld kosten?

Obwohl die Ausbildung grundsätzlich kostenlos ist, können einige Nebenkosten auf dich zukommen. Diese sind aber überschaubar:

  • Berufskleidung / Dienstkleidung (meist vom Träger gestellt oder bezuschusst)
  • Fachliteratur (Pflegefachbücher, 50–150 € im Durchschnitt — oft bezahlt der Träger)
  • Fahrtkosten zur Pflegeschule (Zuschuss möglich, z. B. über Berufsschulticket)
  • Eigene Unterkunft / WG bei Ausbildung weit vom Wohnort (trägerabhängig)
  • Prüfungsgebühren (selten, meist vom Träger übernommen)

Vorsicht bei privaten Schulen ohne Kooperationsvertrag

Einige private Pflegeschulen ohne anerkannten Kooperationsträger verlangen trotz PflBG noch Schulgeld. Diese Schulen sind nicht staatlich anerkannt und der Abschluss hat keinen offiziellen Status. Prüfe immer die staatliche Anerkennung der Schule, bevor du unterzeichnest.

Förderungen für die Pflegeausbildung

1. Bundesagentur für Arbeit (BA) / Jobcenter

Wenn du vorher arbeitslos warst oder Bürgergeld bezogen hast, kann die BA oder das Jobcenter die Pflegeausbildung vollständig fördern. Das Förderprogramm heißt "Qualifizierungsoffensive Pflege". Du bekommst:

  • Übernahme der Ausbildungskosten (Schulgeld, Lernmittel)
  • Fahrtkosten zur Pflegeschule
  • Ggf. Unterbringungskosten, wenn die Schule nicht am Wohnort ist
  • Qualifizierungsbonus von bis zu 2.500 €, wenn du nach Abschluss mindestens 6 Monate in Pflege arbeitest
  • Weiterbezug von ALG I oder Bürgergeld während der Maßnahme (bei entsprechender Förderung)

2. BAföG für Pflegeschüler

Auszubildende in der Pflegeausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen Schüler-BAföG (nach § 2 BAföG) beantragen:

  • Voraussetzung: Die Berufsschule / Pflegeschule ist eine staatlich anerkannte Schule
  • Einkommensgrenze der Eltern beachten (bis ca. 45.000 € Nettojahreseinkommen der Eltern gefördert)
  • Maximalbetrag: bis 992 € / Monat (2026)
  • Rückzahlung: bis zu 10.010 € nach Studienende (zinsfrei)

3. Pflegeförderungsprogramme der Bundesländer

Viele Bundesländer haben eigene Förderprogramme für Pflegeauszubildende:

Ausgewählte Landesförderungen (2026)
BundeslandFörderung
BayernPflegeausbildungsumlage-Entlastung für kleine Träger; Fahrkostenzuschuss
NRWStipendienprogramm Pflege (bis 500 €/Monat für besonders Bedürftige)
Baden-WürttembergSonderprogramm für Quereinsteiger > 30 Jahre
BerlinBerliner Stipendienprogramm für unterrepräsentierte Gruppen

4. Arbeitgeber-Prämien und Willkommensboni

Viele Einrichtungen zahlen zusätzliche Prämien, um Auszubildende zu gewinnen:

  • Willkommensbonus / Startbonus: 500–2.000 € einmalig bei Ausbildungsbeginn
  • Wohnkostenzuschuss: 100–300 € / Monat bei Wohnortwechsel für die Ausbildung
  • Fahrtkostenzuschuss: 50–150 € / Monat
  • Übernahmegarantie nach der Ausbildung (schriftlich zugesichert)
  • Bildungsurlaub und Weiterbildungsbudget nach dem Examen

Checkliste: Was du vor der Unterzeichnung prüfen solltest

  • Ist die Pflegeschule staatlich anerkannt (§ 9 PflBG)?
  • Zahlt der Träger die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung?
  • Ist der Träger tarifgebunden (TVöD, AVR)?
  • Gibt es einen Qualifizierungsbonus oder Willkommensbonus?
  • Werden Fahrtkosten erstattet?
  • Gibt es eine Übernahmegarantie nach der Ausbildung?

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Häufige Fragen

Ist die Pflegeausbildung wirklich kostenlos?+

Ja, seit dem PflBG 2020 ist Schulgeld in der generalistischen Pflegeausbildung gesetzlich verboten. Die Kosten trägt ein bundesweiter Ausbildungsfonds.

Wie viel verdiene ich während der Ausbildung?+

Das gesetzliche Minimum liegt bei 680–850 € / Monat (je nach Lehrjahr). Tarifgebundene Träger (TVöD) zahlen 1.190–1.353 € / Monat.

Kann die Bundesagentur für Arbeit die Ausbildung fördern?+

Ja. Wenn du vorher arbeitslos warst oder Bürgergeld bezogen hast, kann die BA alle Kosten übernehmen und einen Qualifizierungsbonus von bis zu 2.500 € zahlen.

Kann ich BAföG während der Pflegeausbildung beantragen?+

Ja, Schüler-BAföG ist möglich, wenn du an einer staatlich anerkannten Pflegeschule ausgebildet wirst und die Einkommensgrenzen deiner Eltern eingehalten werden.

Wer zahlt Fahrtkosten zur Pflegeschule?+

Oft der Ausbildungsträger, manchmal das Bundesland (z. B. über Schülertickets). Kläre das bei der Bewerbung.

Gibt es Willkommensboni in der Pflege?+

Ja, viele Einrichtungen zahlen 500–2.000 € einmalig bei Ausbildungsbeginn, um Azubis zu gewinnen — besonders in strukturschwachen Regionen.

Muss ich nach der Ausbildung im Betrieb bleiben?+

Nicht grundsätzlich, außer bei einer finanziellen Förderung mit Rückzahlungsklausel (z. B. Übernahmeprämie oder Wohnkostenzuschuss). Lies den Vertrag genau.

Was passiert, wenn ich die Ausbildung abbreche?+

Du musst ggf. erhaltene Boni zurückzahlen und verlierst den Anspruch auf Vergütung. Die Berufsschulzeiten können auf eine spätere Ausbildung angerechnet werden.

Gibt es Landesförderungen für die Pflegeausbildung?+

Ja, viele Bundesländer haben eigene Förderprogramme — von Stipendien in NRW bis hin zu Sonderprogrammen für Quereinsteiger in Baden-Württemberg.

Welche Steuern zahle ich auf die Ausbildungsvergütung?+

In der Regel keine Lohnsteuer, weil das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: 11.784 € / Jahr). Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung) fallen aber an — ca. 20 % des Bruttolohns.

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