Pflegeausbildung mit Kind: Teilzeit, Förderungen & Tipps
Du hast Kinder und willst trotzdem die Pflegeausbildung beginnen? Das ist nicht nur möglich, sondern wird von vielen Trägern aktiv unterstützt. Das Pflegeberufegesetz (PflBG) enthält ausdrückliche Regelungen für Eltern — von Teilzeitmodellen bis hin zu Kinderbetreuungszuschüssen. Dieser Artikel erklärt dir alle Optionen, Rechte und praktischen Tipps, damit Ausbildung und Familie gut zusammenpassen.
Rechtlicher Rahmen: Teilzeit nach § 14 PflBG
§ 14 Abs. 1 PflBG ermöglicht ausdrücklich die Teilzeitausbildung in der Pflege. Auf Antrag kann die Ausbildungszeit auf eine tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 50 % der regelmäßigen Ausbildungszeit reduziert werden. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend: Bei 50 % dauert die Ausbildung statt 3 Jahren dann 6 Jahre.
Tipp: Nicht zu weit reduzieren
Welche Voraussetzungen muss der Träger erfüllen?
Nicht alle Träger bieten Teilzeitausbildungen an. Achte bei der Bewerbung auf folgende Punkte:
- Träger muss Teilzeitausbildung nach § 14 PflBG explizit anbieten (oder bereit sein, es einzurichten)
- Pflegeschule muss Teilzeitunterricht ermöglichen (abendliche oder flexible Unterrichtszeiten)
- Praxisanleiter:in muss für die reduzierten Stunden eingeplant werden
- Vergütung wird anteilig gezahlt (bei 75 % = 75 % der Vollzeit-Vergütung)
Kinderbetreuung organisieren: Praktische Lösungen
Option 1: KiTa und Krippe
Kinder ab einem Jahr haben in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz (§ 24 SGB VIII). Die Wartelisten sind regional unterschiedlich — in Großstädten kann es 6–18 Monate dauern. Starte die KiTa-Suche deshalb vor dem Ausbildungsstart.
Option 2: Träger-eigene Kinderbetreuung
Viele große Krankenhäuser und Pflegeketten (z. B. Helios, Asklepios, Diakoniewerk) betreiben eigene Kindertagesstätten oder kooperieren mit KiTas in der Nähe. Das ist oft der beste Weg: Du kannst dein Kind direkt am Arbeitsort oder in der Nähe betreuen lassen.
Option 3: Tagesmutter / Tagesgruppe
Für Kinder unter 3 Jahren ist die Tagesmutter oft flexibler als eine KiTa. Kosten: 300–600 € / Monat, je nach Region und Einkommensanrechnung. Das Jugendamt kann einen Teil der Kosten übernehmen.
Finanzielle Förderungen für Eltern in der Pflegeausbildung
| Förderung | Wer zahlt? | Betrag (ca.) |
|---|---|---|
| Kinderbetreuungszuschuss | Manche Arbeitgeber | 100–300 €/Monat |
| KiTa-Beitrag Ermäßigung nach Einkommen | Jugendamt / Gemeinde | 25–100 % Reduktion |
| Bildungsgutschein der BA mit KiTa-Förderung | BA / Jobcenter | Vollständige Kostenübernahme bei Maßnahme |
| Elterngeld (bei Geburt während Ausbildung) | Staat | 67 % des Nettolohns, mind. 300 € |
| Betreuungsgeld oder Familienzuschlag | Manche Träger (AVR, TVöD) | 50–150 €/Monat |
Mutterschutz und Elternzeit während der Pflegeausbildung
Wirst du während der Ausbildung schwanger, gelten dieselben Schutzrechte wie für alle Arbeitnehmer:innen:
- Mutterschutz: 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt (Verbot der Beschäftigung)
- Elternzeit: Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit (§ 15 BEEG) — die Ausbildung wird unterbrochen und nach der Elternzeit fortgesetzt
- Ausbildungsvertrag bleibt bestehen — der Träger darf nicht kündigen
- Vergütung in der Elternzeit: Entfällt, aber Elterngeld greift
- Rückkehr garantiert: Du hast Anspruch auf Rückkehr in die Ausbildung
Ausbildungszeit läuft bei Elternzeit nicht weiter
Tipps für Eltern in der Pflegeausbildung
- Früh bewerben und KiTa-Platz parallel suchen — beides braucht Zeit
- Flexible Pflegeschulen suchen, die Teilzeitunterricht oder Abendkurse anbieten
- Unterstützung im privaten Umfeld (Partner, Großeltern) frühzeitig einplanen
- Finanzielle Förderungen beim Jobcenter / BA aktiv anfragen
- Kinderbetreuungszuschuss beim Träger anfragen — viele zahlen ihn, kommunizieren es aber nicht aktiv
- Praxisanleiter:in frühzeitig über die Familiensituation informieren
- Schichtplanung: So früh wie möglich Wünsche bzgl. Spät- oder Nachtdienste äußern
Wer nach der Ausbildung in Teilzeit weitermacht, findet alle Rechte und Modelle im Artikel Teilzeit in der Pflege: Modelle & Rechte.
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Stellen entdeckenHäufige Fragen
Kann ich die Pflegeausbildung in Teilzeit machen?+
Ja, § 14 PflBG erlaubt Teilzeitausbildung ab 50 % der regulären Ausbildungszeit. Die Ausbildung verlängert sich entsprechend.
Wie lange dauert die Teilzeit-Pflegeausbildung?+
Bei 70 % Teilzeit dauert die Ausbildung ca. 4,5 Jahre; bei 50 % ca. 6 Jahre statt der regulären 3 Jahre.
Bekomme ich Elterngeld, wenn ich schwanger werde?+
Ja, du hast Anspruch auf Elterngeld (67 % des Nettolohns, mind. 300 €). Die Ausbildung wird unterbrochen und danach fortgesetzt.
Darf der Träger mich wegen Schwangerschaft kündigen?+
Nein, das ist ausdrücklich verboten. Mutterschutz und Kündigungsschutz gelten auch für Auszubildende.
Gibt es Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber?+
Viele Träger zahlen 100–300 € / Monat Kinderbetreuungszuschuss. Dieser ist bis zu 600 € / Monat steuer- und sozialabgabenfrei.
Was ist, wenn ich keinen KiTa-Platz bekomme?+
Du hast einen Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz ab dem ersten Lebensjahr (§ 24 SGB VIII). Notfalls hilft eine Tagesmutter überbrückend. Das Jugendamt kann Kosten übernehmen.
Kann ich als Alleinerziehende die Pflegeausbildung machen?+
Ja, und es gibt spezielle Unterstützung: Unterhaltsvorschuss, KiTa-Ermäßigung, manche Träger haben Alleinerziehenden-Priorität bei der Schichtplanung.
Was passiert bei Elternzeit in der Ausbildung?+
Die Ausbildungszeit verlängert sich um die Elternzeit. Der Ausbildungsvertrag bleibt aktiv, und du kehrst danach zurück und setzt die Ausbildung fort.
Muss ich dem Träger mitteilen, dass ich Kinder habe?+
Nicht rechtlich verpflichtet. Praktisch sinnvoll: Frühzeitige Kommunikation erleichtert die Dienstplanung und den Zugang zu Träger-Kinderbetreuung.
Welche Schichten kann ich als Elternteil ablehnen?+
Ein pauschales Ablehungsrecht gibt es nicht. Du kannst aber im Dienstplan-Wunschbuch frühzeitig Präferenzen eintragen. Viele Träger zeigen sich kulant — besonders wenn KiTa-Zeiten dokumentiert sind.